Teilnahme an Unterricht nur mit Corona-Erklärung
31. Oktober 2020

In der ersten Schulstunde nach den Herbstferien müssen die Schüler die vor den Ferien verteilte Corona-Erklärung ausgefüllt beim Fachlehrer abgeben, um am Unterricht teilnehmen zu dürfen. Die Formulare finden Sie auch noch einmal zum Ausdruck oben auf dieser Seite.

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